
Die Methode „Das Grundgesetz – Deine Rechte in unserem Jugendhaus“ kann helfen, die gemeinsamen Entscheidungen zu dokumentieren und sie für alle transparent zu machen. In diesem „Buch“ werden nicht nur die Pflichten, Regeln und Sanktionen beschrieben (und es ist in vielen Jugendhäusern leider üblich, nur solche Aussagen zu veröffentlichen), sondern auch die Rechte der Einzelnen und beteiligten Gruppen werden deutlich gemacht.
Mit dem Titel „Das Grundgesetz“ wird ein deutlicher Bezug zur demokratischen Verfassung der Bundesrepublik hergestellt. Kaum eine Grundsatzentscheidung im Jugendhaus kann ohne Berücksichtigung der Ebene des Trägers gefällt werden. Das betrifft besonders Finanzen, Personal und die räumliche Infrastruktur, aber auch die Zielorientierung, das Grundkonzept und möglicherweise Programminhalte des Hauses. In gewissem Sinne den engeren Bestimmungsrahmen des Hauses überschreitend, wird eine Partizipationsorientierung also Kinder und Jugendliche auch in Diskussionen und Entscheidungen mit dem Träger einbeziehen.
Dieses ist am besten möglich, wenn der Träger ein Partizipationskonzept mitentschieden hat und aktiv unterstützt. Den Kindern und Jugendlichen müssen die Entscheidungsstrukturen des Trägers (beim öffentlichen also das Jugendamt mit Verwaltung und Jugendhilfeausschuss sowie Rat und beim freien Träger dessen spezifische Gremien) bekannt gemacht und erklärt werden.
Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse zu exemplarischen Themen müssen entsprechend vorbereitet werden, und es müssen methodische Wege gefunden werden, wie einerseits die Entscheidungsregeln und -sitten des Trägers berücksichtigt werden und andererseits aber auch für eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden können.
Gruppengröße
Zielgruppen
Vorhaben
Orte
Dauer
Methodentyp
Team muss sich vorbereiten: Was wird wie von wem entschieden.
Text
beteiligung.st